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Mieterstrom

Mieterstrom Modell –

Planung, Umsetz­ung, Wirtschaft­lichkeit

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Mieterstrom

Mieterstrom Modell –

Planung, Umsetz­ung, Wirtschaft­lichkeit

Mieterstrom ist lokal erzeugter Solarstrom, der innerhalb eines Gebäudes direkt an die dortigen Mieter geliefert wird – ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Eigentümer nutzen damit die Photovoltaikanlage nicht nur zur Einspeisung, sondern zur aktiven Stromlieferung im Objekt. Das Ziel ist klar: höhere Eigenverbrauchs­quoten, bessere Wirtschaftlichkeit der PV- und Speicheranlage und zugleich ein attraktives Stromangebot für Mieter.

Mieterstrom

Was ist Mieterstrom konkret?

Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses oder einer Gewerbeimmobilie. Dieser Strom wird direkt an die Mieter verkauft. Nur der nicht verbrauchte Überschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist. Für Eigentümer entsteht ein zusätzlicher Erlösstrom neben der klassischen EEG-Vergütung.

Für Mieter ergibt sich in der Regel ein günstigerer Strompreis bei voller Wahlfreiheit.

Mieterstromzuschlag nach EEG

Rechtsgrundlage ist § 21 EEG. Für bestimmte Anlagen wird ein Mieterstromzuschlag gezahlt.

Wesentliche Eckpunkte:

  • Höhe derzeit ca. 1,6 bis 2,6 Cent pro kWh (abhängig von Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt)
  • Nur für neu in Betrieb genommene Anlagen
  • Nur für Strommengen, die tatsächlich an Mieter geliefert werden
  • Keine Förderung für Überschuss- oder Reststrom

Entscheidend ist der Begriff des „Letztverbrauchers“. Zuschlagsfähig ist ausschließlich Strom, der an Mieter geliefert wird.

Eine Wärmepumpe gilt rechtlich nicht als Mieter, sondern als technische Anlage. Wird der Strom vom Eigentümer selbst genutzt und über die Heizkostenverordnung abgerechnet, ist diese Strommenge nicht zuschlagsfähig.

In bestimmten Konstellationen kann eine separate Betreibergesellschaft (z. B. Wärmeversorgungs-GmbH) sinnvoll sein. Diese kauft den Strom und verkauft Wärme an die Mieter. Damit wird sie rechtlich zum Letztverbraucher.

Die konkrete Struktur ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.

Köster Energie

Wann ist ein Mieter­strom­modell wirt­schaft­lich sinn­voll?

Ein Mieterstromprojekt ist kein Standardprodukt. Es funktioniert nur bei passenden Rahmenbedingungen.

Typische Voraussetzungen:

Mehrfamilienhäuser ab
ca. vier Wohneinheiten

Hoher Strombedarf im Gebäude

Gute Teilnahmequote der Mieter

Kombination mit Wärmepumpen

Gewerbemieter mit
konstan­tem Ver­brauch

Je höher der Eigenverbrauchs­anteil, desto stabiler ist die Wirtschaftlichkeit.
Beteiligte im Mieterstrommodell

Ein Mieterstromprojekt ist energiewirtschaftlich komplexer als eine klassische PV-Anlage.

Beteiligte Akteure sind:
  • Netzbetreiber
    (Einspeisevergütung für Überschussstrom)
  • Messstellenbetreiber
    (Messtechnik und abrechnungsfähige Daten)
  • Reststromlieferant
    (Netzstrom bei fehlender PV-Erzeugung)
  • Mieterstrompartner
    (Marktkommunikation, Vertragsmanagement, Abrechnung)
  • Anlagenbetreiber / Eigentümer
  • Mieter als Stromkunden

Die klare Aufgabenverteilung ist entscheidend für Rechtssicherheit und reibungslose Abwicklung.
Technische Voraussetzungen

Ein funktionierendes Mieterstrommodell benötigt:
  • Ein Gebäude mit mehreren Stromabnahmestellen
  • Eine PV-Anlage, optional mit Stromspeicher
  • Ein geeignetes Messkonzept
  • Ein strukturiertes Abrechnungssystem


Ohne präzise Messung ist keine rechtssichere Abrechnung möglich.

Messkonzept

Virtueller
Summenzähler (MKD4)

Moderne Mieterstromprojekte arbeiten häufig mit dem Messkon­zept MKD4 gemäß Messstellen­betriebsgesetz (MSBG).

Statt eines physischen Summenzählers wird ein virtueller Summenzähler eingesetzt:
  • Auswertung von 15-Minuten-Messwerten
  • Zusammenführung aller relevanten Zählerdaten
  • Digitale Berechnung über die Plattform des Mieterstrompartners
  • Abrechnungs- und vergütungsrelevante Werte

Vorteile:
  • Kein zusätzlicher physischer Summenzähler erforderlich
  • Kein kostenintensiver Umbau des Zählerschranks
  • Geringerer Installationsaufwand

Typische Herausforderungen

Teilnahmequote der Mieter
Die Wirtschaftlichkeit hängt maßgeblich von der Beteiligung ab. Frühzeitige Information und transparente Kommunikation sind entscheidend.

Mieterwechsel
Ein- und Austritte sind normal. Wechselprozesse müssen professionell begleitet werden.

Zeitmanagement
Netzbetreiberfreigaben, Messkonzepte und Vertragsprozesse benötigen Vorlaufzeit.

Netzbetreiber-Abstimmung
Anschlussbegehren und Messkonzept sollten frühzeitig eingereicht werden.

Rechtssichere Abrechnung
Marktkommunikation, Vertragsmanagement und Abrechnung erfordern energiewirtschaftliche Expertise.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mieterstromprojekte bewegen sich im Spannungsfeld mehrerer Gesetze:
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Grundversorgungsverordnung (StromGVV)
  • Messstellenbetriebsgesetz (MSBG)
  • Steuerrecht (u. a. Stromsteuer)
  • Marktstammdatenregister

Fehler in Struktur oder Umsetzung können wirtschaftliche Nachteile oder regulatorische Risiken verursachen. Eine saubere Planung ist zwingend.

Köster Energie

Unser Ansatz

Ein Mieterstrommodell ist kein Nebenprodukt einer Photovoltaikanlage, sondern ein eigenständiges energie­wirtschaft­liches Projekt.

Es erfordert:
  • klare wirtschaftliche Kalkulation
  • rechtssichere Struktur
  • sauberes Messkonzept
  • stabile Abwicklung

Richtig umgesetzt ermöglicht Mieterstrom:
  • höhere Eigenverbrauchsquoten
  • zusätzliche Erlöse durch den Mieterstromzuschlag
  • attraktive Strompreise für Mieter
  • nachhaltige Aufwertung der Immobilie

Wir begleiten Eigentümer und Projektentwickler von der Strukturierung über das Messkonzept bis zur praktischen Umsetzung.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Objekt für ein Mieter­strommodell geeignet ist, analysieren wir die technischen und wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen strukturiert und belastbar.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wir beraten Sie gern!

Sprechen Sie uns gleich an, und erfahren Sie, wie wir Sie in eine kostenoptimierte und nachhaltig gestal­tete Versorgung aus eigener Energie begleiten!