Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie. Dieser Strom wird direkt an die Mieter verkauft. Nur der nicht verbrauchte Überschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist. Für Eigentümer entsteht ein zusätzlicher Erlösstrom neben der klassischen EEG-Vergütung.
Für Mieter ergibt sich in der Regel ein günstigerer Strompreis bei voller Wahlfreiheit.
Mieterstromzuschlag nach EEG
Rechtsgrundlage ist § 21 EEG. Für bestimmte Anlagen wird ein Mieterstromzuschlag gezahlt.
Wesentliche Eckpunkte:
Entscheidend ist der Begriff des „Letztverbrauchers“. Zuschlagsfähig ist ausschließlich Strom, der an Mieter geliefert wird.
Eine Wärmepumpe gilt rechtlich nicht als Mieter, sondern als technische Anlage. Wird der Strom vom Eigentümer selbst genutzt und über die Heizkostenverordnung abgerechnet, ist diese Strommenge nicht zuschlagsfähig.
In bestimmten Konstellationen kann eine separate Betreibergesellschaft (z. B. Wärmeversorgungs-GmbH) sinnvoll sein. Diese kauft den Strom und verkauft Wärme an die Mieter. Damit wird sie rechtlich zum Letztverbraucher.
Die konkrete Struktur ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.
Ein Mieterstromprojekt ist kein Standardprodukt. Es funktioniert nur bei passenden Rahmenbedingungen.
Typische Voraussetzungen:
Ohne präzise Messung ist keine rechtssichere Abrechnung möglich.
Typische Herausforderungen
Teilnahmequote der Mieter
Die Wirtschaftlichkeit hängt maßgeblich von der Beteiligung ab. Frühzeitige Information und transparente Kommunikation sind entscheidend.
Mieterwechsel
Ein- und Austritte sind normal. Wechselprozesse müssen professionell begleitet werden.
Zeitmanagement
Netzbetreiberfreigaben, Messkonzepte und Vertragsprozesse benötigen Vorlaufzeit.
Netzbetreiber-Abstimmung
Anschlussbegehren und Messkonzept sollten frühzeitig eingereicht werden.
Rechtssichere Abrechnung
Marktkommunikation, Vertragsmanagement und Abrechnung erfordern energiewirtschaftliche Expertise.
Ein Mieterstrommodell ist kein Nebenprodukt einer Photovoltaikanlage, sondern ein eigenständiges energiewirtschaftliches Projekt.
Köster Energie GmbH
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